VZVNRW

Informationspflichtenverordnung in Kraft

Am 17.05.2010 trat eine „Informationspflichtenverordnung“ in Kraft. Sie beruht auf europäischen Vorgaben.

Die DL-InfoV verpflichtet Dienstleister, ihren Kunden umfassende Informationen über ihr Unternehmen zur Verfügung zu stellen.

Auch Zeitschriftenverlage sind Dienstleister im europäischen Sinn.

Die DL-InfoV gilt zusätzlich zu den bereits bestehenden Informationspflichten, die sich z.B. ergeben aus dem Landespresserecht (Impressumspflicht), dem Fernabsatzgesetz, dem Telemediengesetz und der Preisangabenverordnung. Verstöße gegen die DL-InfoV stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und lösen unter Umständen eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aus.

Unsere Mitglieder können Details der DL-InfoV aus unserem neuesten Newsletter (Juni 2010) entnehmen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle.